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Geschäftsbedingungen

Die Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient,  sofern durch unsere Nachweis-oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern " Allgemeine Geschäftsbedingungen"  zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl.gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

   Gebühren

 An Maklerprovision inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sind zu zahlen bei Vertragsabschluß;

  1. Bei An-und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 2,975%.

  2. Bei An-und Verkauf von Grundbesitz, berechnet vom erzielten Gesamtverkaufspreis, d.h. von allen demVerkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer entsprechend der Höhe des Kaufpreises (bis 50.000 € 7,14%, 50.001 € -300.000 € 5,95%, über 300.000 € 4,76 %.

  3. Erbbaurecht vom Grundstückswert vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 2,975%.

  4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1,19%

    5.    Bei Vermietung und Verpachtung Mieter/Pächter.

  • bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 1,5 Netto- Monatsmieten als Mindestgebühr.

  • bei Vertragsdauer über 5 Jahren Dauer 2,0 Netto- Monatsmieten.

  • bei Vormietrecht zusätzlich 1 Netto- Monatsmiete.

§ 1

  1. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt.

  2. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

  3. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu  anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem  Angebotsinhalt abweicht.

  4. Sofern aufgrund unserer Nachweis-und Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkt Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

  5. Das Angebot ist nicht für Dritte bestimmt. Sollte es weiter gegeben sein, so haftet der Auftraggeber in voller Höhe der zu erlangenden Provision.

§ 2

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 3

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterläßt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und  Zeitaufwendungen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns Ersatz zu erhalten für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen.( geregelt im Maklerauftrag ) Der Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 4

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, daß in seinem wirtschaftlichen Erfolg anstelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Ummeldung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes.

§ 5

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und sind vor Vertragsabschluß selbst zu überprüfen; sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob vorsätzlichen Verhalten ausgeschlossen.

§ 6

  • Abweichungen von unseren " Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

  • Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Parchim



Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Sie erreichen uns in 19089 Crivitz, Lindenstraße 2,

Telefon: 03863/555997

Telefax: 03863/333840

(für14 Cent/Min mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)

E-Mail: service[at]immo-mv.de

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